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Zaunhöhe nach Bundesland: genehmigungsfreie Einfriedungen (Überblick)
Bundesland Genehmigungsfrei bis* Quelle
Baden-Württemberg Innenbereich: genehmigungsfrei (keine feste Höhenangabe im Anhang)* öffnen
Bayern 2,0m* öffnen
Berlin 2,0m* öffnen
Brandenburg 2,0m* öffnen
Bremen 2,0m (außer Außenbereich; ggf. örtliche Bauvorschriften)* öffnen
Hamburg 2,0m (Hinweis: Vorgarten/öffentliche Grenzen oft 1,5m nach HBauO-Regeln)* öffnen
Hessen 2,0m* öffnen
Mecklenburg-Vorpommern 2,0m* öffnen
Niedersachsen 2,0m (Außenbereich: nur unter Zusatzbedingungen)* öffnen
Nordrhein-Westfalen 2,0m* öffnen
Rheinland-Pfalz genehmigungsfrei genannt, aber häufig ohne feste Höhenzahl im Katalog* (Details oft über Bebauungsplan/Satzung) öffnen
Saarland 2,0m* öffnen
Sachsen 2,0m* öffnen
Sachsen-Anhalt 2,0m* öffnen
Schleswig-Holstein 2,0m* öffnen
Thüringen 2,0m* öffnen

*Wichtig: „genehmigungsfrei/verfahrensfrei“ bedeutet nur, dass dafür i. d. R. kein Baugenehmigungsverfahren nötig ist. Trotzdem können Bebauungspläne, Gestaltungssatzungen, Denkmalschutz, Abstandsflächen/Verkehrssicherheit (Sichtdreiecke) und Nachbarrecht zusätzliche Grenzen setzen. Außenbereich ist oft ausdrücklich ausgenommen oder nur mit Sonderbedingungen erlaubt.

Wie hoch darf ein Sichtschutzzaun sein?

Wie hoch ein Sichtschutzzaun sein darf, hängt nicht nur vom Bundesland ab, sondern auch davon, wo der Zaun steht: im Vorgarten, an der Grundstücksgrenze oder im hinteren Gartenbereich. Zusätzlich können Bebauungspläne, Gestaltungssatzungen oder das Nachbarrecht eine Rolle spielen.

Wichtig: „verfahrensfrei“ bedeutet meist, dass keine Baugenehmigung erforderlich ist – nicht automatisch, dass es keine Einschränkungen gibt. Unten findest du einen klaren Überblick, damit du deine Zaunhöhe richtig einschätzen kannst.

Schnell-Check: Ist deine gewünschte Zaunhöhe erlaubt?

1. Gibt es einen Bebauungsplan oder eine Gestaltungssatzung?
Wenn ja, haben diese Regelungen Vorrang. Dort können Höhe, Material oder Ausführung genau definiert sein.

2. Steht der Zaun im Vorgarten oder an der Straße?
Im Vorgartenbereich gelten häufig strengere Vorgaben als im hinteren Gartenbereich.

3. Liegt dein Grundstück im Innenbereich oder Außenbereich?
Viele Landesbauordnungen erlauben Einfriedungen bis 2,00 m Höhe im Innenbereich ohne Genehmigung. Im Außenbereich gelten oft andere Regeln.

4. Grenzbebauung zum Nachbarn?
Auch wenn die Bauordnung die Höhe erlaubt, kann das Nachbarrecht eine Rolle spielen.

Was bedeutet „verfahrensfrei“ bei Zäunen?

In vielen Bundesländern sind Einfriedungen und Sichtschutzzäune bis 2,00 m Höhe im Innenbereich verfahrensfrei. Das bedeutet:

  • Keine klassische Baugenehmigung erforderlich
  • Trotzdem müssen örtliche Vorgaben eingehalten werden
  • Bebauungspläne können strengere Regeln enthalten

Merksatz: Verfahrensfrei heißt nicht automatisch konfliktfrei.

Typische Sonderfälle, die oft übersehen werden

Vorgarten & Straßenseite

Im Vorgartenbereich sind die zulässigen Höhen oft geringer. Manche Gemeinden erlauben dort nur niedrigere oder „durchbrochene“ Einfriedungen.

Sichtdreiecke bei Einfahrten

An Grundstücksausfahrten oder Straßenecken kann die Höhe begrenzt sein, damit die Verkehrssicherheit gewährleistet bleibt.

Außenbereich

Im Außenbereich gelten häufig andere baurechtliche Maßstäbe als im Wohngebiet.

Denkmalschutz oder Gestaltungssatzungen

In bestimmten Gebieten kann neben der Höhe auch das Material oder die Optik geregelt sein.

Praktische Orientierung für gängige Höhen

120 cm
Oft unkritisch und in vielen Wohngebieten problemlos realisierbar.

150 cm
In vielen Fällen noch gut integrierbar – abhängig von Umfeld und Lage.

180 cm
Häufig noch im verfahrensfreien Bereich, aber im Vorgarten schneller konfliktträchtig.

200 cm
In vielen Landesbauordnungen die obere Grenze für verfahrensfreie Einfriedungen im Innenbereich.

So prüfst du die zulässige Zaunhöhe für dein Grundstück

  1. Bebauungsplan oder Gestaltungssatzung deiner Gemeinde prüfen
  2. Landesbauordnung deines Bundeslandes einsehen
  3. Lage des Zauns berücksichtigen (Vorgarten, Straße, Grenze)
  4. Bei Unsicherheit kurze Rückfrage beim zuständigen Bauamt

Ein kurzer Anruf kann spätere Probleme vermeiden.

Häufige Fragen zur Zaunhöhe

Brauche ich für 180 cm Höhe immer eine Genehmigung?
Oft nicht, da viele Landesbauordnungen Einfriedungen bis 2,00 m verfahrensfrei erlauben. Dennoch können lokale Vorgaben abweichen.

Gilt an der Straße etwas anderes als im Garten?
Ja, im Vorgartenbereich oder an öffentlichen Wegen gelten häufig strengere Regelungen.

Was ist die sicherste Höhe, wenn ich unsicher bin?
120 cm oder 150 cm sind in vielen Wohngebieten unproblematischer als 180 cm oder 200 cm – dennoch immer örtliche Vorgaben prüfen.

Was passiert, wenn der Nachbar widerspricht?
Auch bei verfahrensfreier Bauweise können zivilrechtliche Fragen entstehen. Eine einvernehmliche Abstimmung ist empfehlenswert.

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